{"id":3019,"date":"2019-10-29T21:12:52","date_gmt":"2019-10-29T21:12:52","guid":{"rendered":"https:\/\/moeller-profilsysteme.de\/agb\/"},"modified":"2020-08-09T08:38:28","modified_gmt":"2020-08-09T08:38:28","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/moeller-profilsysteme.de\/en\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<h2>Allgemeine Verkaufs- und Lieferungsbedingungen<\/h2>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Allgemeine Bestimmungen<\/strong><\/p>\n<p>(1) Fu\u0308r alle &#8211; auch zuku\u0308nftige &#8211; Vertr\u00e4ge, die wir mit Unternehmern, juristischen Personen des \u00f6ffentlichen Rechts und \u00f6ffentlichrechtlichen Sonderverm\u00f6gen abschlie\u00dfen, gelten ausschlie\u00dflich diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen. Dies gilt bei laufenden Gesch\u00e4ftsverbindungen auch im Falle fernschriftlichen oder telefonischen Vertragsabschlusses. Von diesen Bedingungen abweichende, entgegen stehende oder erg\u00e4nzende Einkaufsbedingungen des Bestellers sind nur dann gu\u0308ltig, wenn wir ihrer Geltung ausdru\u0308cklich schriftlich zugestimmt haben. Eine Vertragserfu\u0308llung durch uns ersetzt diese schriftliche Best\u00e4tigung nicht.<\/p>\n<p>(2) Der Vertrag kommt erst mit dem Zugang unserer schriftlichen Auftragsbest\u00e4tigung zustande. Bis zur schriftlichen Auftragsbest\u00e4tigung sind alle Angebote freibleibend und unverbindlich.<\/p>\n<p>(3) Nebenabreden, \u00c4nderungen oder Erg\u00e4nzungen des Vertrages bedu\u0308rfen der schriftlichen Best\u00e4tigung durch uns. Dies gilt auch fu\u0308r die Ab\u00e4nderung dieser Vereinbarung.<\/p>\n<p>(4) Die zu dem Angebot bzw. der Auftragsbest\u00e4tigung geh\u00f6renden Unterlagen wie Zeichnungen und Abbildungen sowie sonstige Angaben und Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn sie ausdru\u0308cklich als verbindlich bezeichnet sind. Im \u00dcbrigen sind Angaben zum Liefer- und Leistungsgegenstand nur als ann\u00e4hernd zu betrachten. Sie stellen insbesondere keine Garantien dar, sondern lediglich Beschreibungen und Kennzeichnungen der Ware. Gleiches gilt fu\u0308r eine Bezugnahme auf technische Regelungswerke wie DIN-Normen und \u00e4hnliches.<\/p>\n<p>(5) Wir behalten uns das Recht vor, \u00c4nderungen und Verbesserungen unserer Artikel vorzunehmen, soweit sie unter Beru\u0308cksichtigung unserer Interessen fu\u0308r den Besteller zumutbar sind.<\/p>\n<p>(6) An den zum Angebot geh\u00f6renden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen und dergleichen behalten wir uns das Eigentum und Urheberrecht vor. Sie du\u0308rfen Dritten nicht zug\u00e4nglich gemacht werden und sind uns auf Verlangen zuru\u0308ckzugeben.<\/p>\n<p>(7) Die Rechte des Bestellers aus dem Vertrag sind nur mit unserer vorherigen Zustimmung u\u0308bertragbar.<\/p>\n<p>(8) Wir sind aus produktionstechnischen Gru\u0308nden berechtigt, den vereinbarten Lieferumfang um bis zu 10 % zu u\u0308ber- bzw. unterschreiten.<\/p>\n<p><strong>Preise und Zahlungsbedingungen<\/strong><\/p>\n<p>(1) Unsere Preise verstehen sich ab Lager oder Werk rein netto zuzu\u0308glich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und Verpackungs- sowie Transportkosten.<\/p>\n<p>(2) Die in der Auftragsbest\u00e4tigung genannten Preise sind bei einer Lieferung innerhalb von vier Monaten nach Vertragsabschluss verbindlich. Bei einem sp\u00e4teren Liefertermin sind wir berechtigt, die Preise zu erh\u00f6hen, wenn sich nach Vertragsabschluss die Verh\u00e4ltnisse \u00e4ndern, insbesondere eine Erh\u00f6hung der Rohstoffpreise und der Lohn- oder Transportkosten eintritt. Die Preis\u00e4nderungen sind in diesem Fall nur im Rahmen und zum Ausgleich der genannten Preis- und Kostensteigerungen m\u00f6glich.<\/p>\n<p>(3) Besondere Verpackungswu\u0308nsche des Bestellers sind bei Abschluss des Vertrages schriftlich zu vereinbaren.<\/p>\n<p>(4) Auf besonderen schriftlich ge\u00e4u\u00dferten Wunsch des Bestellers und auf dessen Kosten veranlassen wir die Versicherung der Lieferung gegen Diebstahl, Bruch, Transport-, Feuer- und Wassersch\u00e4den sowie sonstige versicherbare Risiken.<\/p>\n<p>(5) Sofern durch unser Angebot oder mit der schriftlichen Auftragsbest\u00e4tigung keine anderweitige Vereinbarung getroffen worden ist, sind die Zahlungen f\u00e4llig rein netto Kasse innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug oder innerhalb von 10 Tagen mit 2 % Skonto. Teilzahlungen sind nicht skontierf\u00e4hig.<\/p>\n<p>(6) Die Zuru\u0308ckhaltung von Zahlungen durch den Besteller ist ausgeschlossen, sofern die Gegenanspru\u0308che aus einem anderen Vertragsverh\u00e4ltnis resultieren. Beruht der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverh\u00e4ltnis, ist die Zuru\u0308ckbehaltung von Zahlungen nur zul\u00e4ssig, wenn es sich um unbestrittene oder rechtskr\u00e4ftig festgestellte Gegenanspru\u0308che handelt.<\/p>\n<p>(7) Der Besteller kann die Aufrechnung mit Gegenforderungen nur erkl\u00e4ren, wenn es sich um unbestrittene oder rechtskr\u00e4ftig festgestellte Forderungen handelt.<\/p>\n<p>(8) Im Falle des Verzuges mit einer Forderung sind wir berechtigt, die Lieferungen bzw. sonstigen Leistungen aus s\u00e4mtlichen Vertr\u00e4gen bis zur vollst\u00e4ndigen Erfu\u0308llung aller uns gegen den Besteller zustehenden Forderungen zuru\u0308ckzuhalten. Der Besteller kann dieses Zuru\u0308ckbehaltungsrecht durch Gestellung einer selbstschuldnerischen und unbefristeten Bu\u0308rgschaft eines als<br \/>\nZoll- oder Steuerbu\u0308rgin zugelassenen Kreditinstituts in H\u00f6he s\u00e4mtlicher ausstehender Forderungen abwenden. Nach fruchtlosem Ablauf einer dem Besteller gesetzten Zahlungsfrist sind wir auch berechtigt, von s\u00e4mtlichen noch nicht ausgefu\u0308hrten Vertr\u00e4gen zuru\u0308ckzutreten. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.<\/p>\n<p>(9) Der Besteller erkl\u00e4rt sich damit einverstanden, dass wir gegenu\u0308ber Forderungen des Bestellers die Aufrechnung erkl\u00e4ren k\u00f6nnen, auch wenn die F\u00e4lligkeitstermine der gegenseitigen Forderungen verschieden sind.<\/p>\n<p><strong>Kreditgrundlage<\/strong><\/p>\n<p>(1) Voraussetzung der Belieferung ist die Kreditwu\u0308rdigkeit des Bestellers. Erhalten wir nach Vertragsabschluss Ausku\u0308nfte, welche die Gew\u00e4hrung eines Kredites in der sich aus dem Auftrag ergebenden H\u00f6he nicht unbedenklich erscheinen lassen oder ergeben sich Tatsachen, die einen Zweifel in dieser Hinsicht zulassen, tritt insbesondere eine erhebliche Verschlechterung der Verm\u00f6genslage (Zwangsvollstreckung, Zahlungseinstellung, Insolvenz, Gesch\u00e4ftsaufl\u00f6sung, Gesch\u00e4ftsu\u0308bergang, etc.) ein, sind wir berechtigt, Vorauszahlung bzw. Sicherheitsleistung oder Barzahlung ohne Ru\u0308cksicht auf entgegenstehende fru\u0308here Vereinbarungen zu verlangen.<\/p>\n<p>(2) Unter den gleichen Voraussetzungen sind wir nach Belieferung des Bestellers berechtigt, dessen Lager zu besichtigen und unter unserem Eigentumsvorbehalt stehende Waren ohne Ru\u0308cksicht auf entgegenstehende fru\u0308here Vereinbarungen bis zur Barzahlung vorl\u00e4ufig sicherzustellen. Transport- und Unterstellungskosten tr\u00e4gt der Besteller.<\/p>\n<p><strong>Lieferzeiten und Lieferfristen<\/strong><\/p>\n<p>(1) Soweit die Auftragsbest\u00e4tigung nicht ausdru\u0308cklich etwas anderes bestimmt, handelt es sich bei den angegebenen Lieferterminen um unverbindliche Angaben, fu\u0308r deren Einhaltung keine Gew\u00e4hr u\u0308bernommen wird.<\/p>\n<p>(2) Die Lieferfrist beginnt mit dem Tage der endgu\u0308ltigen Auftragsbest\u00e4tigung, jedoch nicht vor der v\u00f6lligen Klarstellung aller Ausfu\u0308hrungseinzelheiten, insbesondere dem Eingang etwa vom Besteller zu liefernder Unterlagen sowie des Eingangs einer vereinbarten, bei Vertragsabschluss f\u00e4lligen Anzahlung. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt zudem die Erfu\u0308llung der Vertragspflichten des Bestellers voraus.<\/p>\n<p>(3) Die vereinbarte Lieferfrist verl\u00e4ngert sich unbeschadet unserer Rechte aus Verzug um den Zeitraum, w\u00e4hrend dessen der Besteller mit seinen Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Vertrag in Verzug ist.<\/p>\n<p>(4) Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder bei Abholung durch den Besteller die Lieferung versandbereit ist und dies dem Besteller mitgeteilt wird. Teillieferungen kann der Besteller nicht zuru\u0308ckweisen, es sei denn, sie sind fu\u0308r den Besteller unzumutbar.<\/p>\n<p>(5) Die Lieferfrist verl\u00e4ngert sich angemessen bei Ma\u00dfnahmen im Rahmen von rechtm\u00e4\u00dfigen Arbeitsk\u00e4mpfen, insbesondere Streik und Aussperrung im eigenen Betrieb sowie unabh\u00e4ngig von der Rechtm\u00e4\u00dfigkeit der Arbeitskampfma\u00dfnahmen in Drittbetrieben, sofern uns kein \u00dcbernahme-, Vorsorge- oder Abwendungsverschulden trifft, des weiteren bei Eintritt unvorhergesehener Ereignisse wie Mobilmachung, Krieg, Blockade, Aus- und Einfuhrverbote, besondere gesetzliche oder beh\u00f6rdliche Vorschriften, Roh- oder Brennstoffmangel, Feuer oder Verkehrssperrungen oder h\u00f6here Gewalt, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von Einfluss sind und bei uns, einem Vor- oder Unterlieferanten oder<br \/>\nTransporteur eintreten und von uns nicht zu vertreten sind, wobei unsere Haftung nur fu\u0308r leichte Fahrl\u00e4ssigkeit ausgeschlossen ist. Fu\u0308hren die vorgenannten Umst\u00e4nde dazu, dass uns die Erbringung der Leistung unm\u00f6glich wird, sind wir auch berechtigt, vom Vertrag zuru\u0308ckzutreten.<\/p>\n<p>(6) Bei Verzug unsererseits stehen dem Besteller die gesetzlichen Rechte zu. Schadensersatz kann der Besteller jedoch nur geltend machen, wenn wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfu\u0308llungsgehilfen vors\u00e4tzlich oder grob fahrl\u00e4ssig gehandelt haben oder fu\u0308r Sch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zwingend gehaftet wird. Der Schadensersatz fu\u0308r die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit vorliegt oder es sich um einen uns zurechenbaren Schaden aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit handelt. Auf Verlangen unsererseits ist der Besteller verpflichtet, innerhalb einer angemessenen Frist zu erkl\u00e4ren, ob er trotz des Verzuges Erfu\u0308llung verlangt oder wegen der Verz\u00f6gerung die Erfu\u0308llung ablehnt.<\/p>\n<p>(7) Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers oder aus Gru\u0308nden, die der Besteller zu vertreten hat, verz\u00f6gert, werden wir diesem, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstehenden Kosten, bei Lagerung in unserem Werk mit mindestens 1\/2 % des Rechnungsbetrages fu\u0308r jeden angefangenen Monat, berechnen. Die Geltendmachung<br \/>\nweitergehender Rechte aus Verzug bleibt unberu\u0308hrt.<\/p>\n<p>(8) Daru\u0308ber hinaus sind wir berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist zur Abnahme anderweitig u\u0308ber den Liefergegenstand zu verfu\u0308gen und den Besteller mit angemessener Frist neu zu beliefern oder aber vom Vertrag zuru\u0308ckzutreten und\/oder Schadensersatz zu verlangen.<\/p>\n<p><strong>Eigentumsvorbehalt<\/strong><\/p>\n<p>(1) Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware sowie den etwa aus ihrer Be- und Verarbeitung entstehenden Sachen bis zur Erfu\u0308llung unserer s\u00e4mtlichen, aus der Gesch\u00e4ftsverbindung gegen den Besteller zustehenden gegenw\u00e4rtigen und zuku\u0308nftigen, auch bedingten und befristeten Anspru\u0308che, gleich aus welchem Rechtsgrund, vor. Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt, die Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt auch ohne Ru\u0308cktritt vom Vertrag geltend zu machen.<\/p>\n<p>(2) Der Besteller ist zur getrennten Lagerung und Kennzeichnung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren verpflichtet. Eine etwaige Be- und Verarbeitung nimmt der Besteller fu\u0308r uns vor, ohne dass fu\u0308r uns hieraus Verpflichtungen entstehen. Verarbeitet der Besteller unsere Vorbehaltsware mit in seinem Eigentum stehenden anderen Artikeln, so steht uns das Eigentum an<br \/>\nden neuen Sachen allein zu. Verarbeitet der Besteller unsere Vorbehaltsware mit anderen Artikeln, die nicht in seinem Eigentum stehen, so steht uns das Miteigentum an den neuen Sachen im Verh\u00e4ltnis des Wertes der verarbeiteten Vorbehaltsware zu den anderen Artikeln zur Zeit der Be- und Verarbeitung zu. Seine durch Verbindung, Vermengung oder Vermischung der gelieferten<br \/>\nWaren mit anderen Sachen etwa entstehenden Miteigentumsanteile u\u0308bertr\u00e4gt der Besteller schon jetzt auf uns. Der Besteller wird die Sachen als Verwahrer besitzen. Er haftet fu\u0308r eigenes vors\u00e4tzliches und fahrl\u00e4ssiges Verhalten, ebenso fu\u0308r das seiner gesetzlichen Vertreter und der Personen, deren er sich zur Erfu\u0308llung seiner Verbindlichkeiten bedient. Der Besteller darf die gelieferten Waren und die aus ihrer Be- und Verarbeitung, ihrer Verbindung, Vermengung und Vermischung entstehenden Sachen nur im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsverkehr gegen Barzahlung oder unter Eigentumsvorbehalt ver\u00e4u\u00dfern. Sicherungsu\u0308bereignungen, Verpf\u00e4ndungen und andere, unsere Rechte gef\u00e4hrdende Verfu\u0308gungen sind nicht gestattet.<\/p>\n<p>(3) Die ihm aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung oder aus einem sonstigen, die Vorbehaltsware betreffenden Rechtsgrund zustehenden Forderungen, auch solche auf Schadenersatz wegen Besch\u00e4digung oder Zerst\u00f6rung der Vorbehaltsware, gleichgu\u0308ltig ob es sich um vertragliche oder gesetzliche Anspru\u0308che gegen den Sch\u00e4diger, Versicherungsunternehmen oder sonstige Dritte handelt, und<br \/>\nauf Ersatz gezogener Nutzungen, tritt der Besteller schon jetzt an uns in voller H\u00f6he ab.<\/p>\n<p>(4) Wird die Vorbehaltsware vom Besteller zusammen mit eigenen oder Waren Dritter in unverarbeitetem Zustand verkauft, tritt der Besteller die aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung resultierende Forderung an uns in H\u00f6he des Wertes der Vorbehaltsware ab. Ist der auf den Verkauf unserer Vorbehaltsware entfallende Kaufpreisteil h\u00f6her als der Wert unserer Vorbehaltsware, so steht uns auch der Mehrbetrag zu.<\/p>\n<p>(5) Erlangen wir durch Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware mit Waren anderer Lieferanten Miteigentum an dem neuen Gegenstand, erfasst die Abtretung bei Weiterver\u00e4u\u00dferung den unserem Miteigentumsanteil entsprechenden Forderungsanteil, soweit dieser sich ermitteln l\u00e4sst, andernfalls den Rechnungswert unserer verarbeiteten Vorbehaltsware.<\/p>\n<p>(6) Erfolgt die Be- oder Verarbeitung im Rahmen eines Werkvertrages oder Werklieferungsvertrages, tritt der Besteller an uns ebenfalls im Voraus den anteiligen Werklohnanspruch, der dem Wert der verarbeiteten Vorbehaltsware entspricht, ab.<\/p>\n<p>(7) Werden die vorgenannten Forderungen vom Besteller in ein Kontokorrentverh\u00e4ltnis eingebracht, so werden hiermit die Kontokorrentforderungen in voller H\u00f6he an uns abgetreten. Nach Saldierung tritt an ihre Stelle der Saldo, der bis zur H\u00f6he des Betrages als abgetreten gilt, den die urspru\u0308nglichen Kontokorrentforderungen ausmachten. Bei Beendigung des Kontokorrentverh\u00e4ltnisses gilt dies entsprechend fu\u0308r den Schlusssaldo.<\/p>\n<p>(8) Solange der Besteller seinen Verpflichtungen nachkommt, wird die Abtretung als stille Abtretung behandelt und der Besteller ist zur Einziehung der Forderung erm\u00e4chtigt. Der Besteller hat die auf die abgetretene Forderung eingehenden Betr\u00e4ge gesondert zu verbuchen und gesondert aufzubewahren.<\/p>\n<p>(9) Fu\u0308r den Fall, dass die von dem Besteller im Rahmen der Weiterver\u00e4u\u00dferung der Vorbehaltsware geschlossenen Vertr\u00e4ge unwirksam oder nichtig sind, tritt der Besteller bereits jetzt die ihm anstelle der abgetretenen vertraglichen Anspru\u0308che zustehenden gesetzlichen Anspru\u0308che, insbesondere Bereicherungsanspru\u0308che, in demselben Umfang ab.<\/p>\n<p>(10) Sofern und soweit die Registrierung und\/oder die Erfu\u0308llung anderer Erfordernisse Voraussetzung fu\u0308r die Wirksamkeit des Eigentumsvorbehaltes sind, ist der Besteller verpflichtet, auf seine Kosten alle hierzu notwendigen Handlungen unverzu\u0308glich vorzunehmen und alle erforderlichen Mitteilungen zu machen.<\/p>\n<p>(11) \u00dcbersteigt der Wert der Sicherungen unsere Forderungen um mehr als 20 %, so ist der Besteller berechtigt, insoweit die Freigabe von Sicherungen zu verlangen.<\/p>\n<p>(12) Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware oder die abgetretenen Forderungen hat der Besteller uns sofort unter \u00dcbergabe der fu\u0308r die Intervention notwendigen Unterlagen anzuzeigen. Die Kosten der Intervention tr\u00e4gt der Besteller.<\/p>\n<p>(13) Die Kosten des Ru\u0308cktransports der Vorbehaltsware tr\u00e4gt der Besteller.<\/p>\n<p>(14) Fu\u0308r den Fall, dass die Verbindlichkeiten des Bestellers durch die Teilnahme am Lastschriftverfahren beglichen werden, bleiben alle unsere Rechte aus dem vorstehend geregelten Eigentumsvorbehalt solange bestehen, bis ein Widerruf der Lastschriften nicht mehr m\u00f6glich ist, sofern unsere Rechte nicht aufgrund der vorstehenden Regelungen ohnehin bereits bestehen bleiben.<\/p>\n<p><strong>Gefahru\u0308bergang<\/strong><\/p>\n<p>Die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs und der zuf\u00e4lligen Verschlechterung der Ware geht mit der \u00dcbergabe des Liefergegenstandes an den Spediteur oder Frachtfu\u0308hrer auf den Besteller u\u0308ber. Dies gilt auch bei frachtfreier Lieferung, cif-, fob- und \u00e4hnlichen Transportklauseln. Bei Bef\u00f6rderung durch unsere Fahrzeuge und Mitarbeiter geht jede Gefahr mit Beendigung des Ladevorgangs<br \/>\nauf den Besteller u\u0308ber. Bei von uns nicht zu vertretender Lieferverz\u00f6gerung geht jede Gefahr mit dem Tag des Zugangs der Versandbereitschaft auf den Besteller u\u0308ber.<\/p>\n<p><strong>Transportsch\u00e4den<\/strong><\/p>\n<p>Offensichtliche bzw. sichtbare Transportsch\u00e4den sind dem Auslieferer\/Fahrer unmittelbar bei Anlieferung schriftlich anzuzeigen und von diesem quittieren zu lassen. Daru\u0308ber hinaus sind etwaige Transportsch\u00e4den hinreichend \u2013 ggfls. auch durch die Anfertigung von Fotografien &#8211; zu dokumentieren und zu protokollieren. Der Besteller ist u\u0308berdies verpflichtet, uns u\u0308ber einen etwaigen<br \/>\nTransportschaden unverzu\u0308glich unter \u00dcbersendung der ma\u00dfgeblichen Unterlagen zu informieren. Eine Verletzung dieser Pflichten fu\u0308hrt zum Verlust von etwaigen Anspru\u0308chen aufgrund von Transportsch\u00e4den.<\/p>\n<p><strong>Sachm\u00e4ngelhaftung und Schadenersatzanspru\u0308che<\/strong><\/p>\n<p>(1) Fu\u0308r die Untersuchung der Waren und die Anzeigen von M\u00e4ngeln gelten die Vorschriften des HGB mit folgender Ma\u00dfgabe:<\/p>\n<p>a) Der Besteller ist verpflichtet, die fu\u0308r die jeweilige Verwendung ma\u00dfgeblichen Eigenschaften der Ware unverzu\u0308glich nach Ablieferung auf offensichtliche M\u00e4ngel zu untersuchen und uns offensichtliche und\/oder erkannte M\u00e4ngel unverzu\u0308glich unter sofortiger Einstellung der Be- und Verarbeitung schriftlich anzuzeigen. Im Falle eines beabsichtigten Einbaus oder Anbringung<br \/>\nder Waren z\u00e4hlen zu den fu\u0308r den Einbau oder das Anbringen ma\u00dfgeblichen Eigenschaften auch die inneren Eigenschaften der Ware und insoweit ist vor dem Einbau bzw. dem Anbringen ein stichprobenartiger Funktionstest bzw. Probeeinbau durchzufu\u0308hren.<\/p>\n<p>b) Die Verletzung der Untersuchungs- und Ru\u0308gepflichten stellt im Verh\u00e4ltnis zu uns eine besonders schwere Missachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt und damit grobe Fahrl\u00e4ssigkeit dar und M\u00e4ngelanspru\u0308che sind ausgeschlossen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen und\/oder eine Garantie fu\u0308r die Beschaffenheit der Sache u\u0308bernommen<br \/>\nhaben.<\/p>\n<p>(2) Dem Besteller steht als M\u00e4ngelanspruch zun\u00e4chst die Nacherfu\u0308llung zu. Insoweit leisten wir nach unserer Wahl zun\u00e4chst Gew\u00e4hr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Sind beide Formen der Nacherfu\u0308llung mit unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigen Kosten im Sinne des \u00a7 439 Abs. 4 BGB verbunden, sind wir berechtigt, beide Arten der Nacherfu\u0308llung zu verweigern.<\/p>\n<p>(3) Schl\u00e4gt die Nacherfu\u0308llung fehl oder wird sie von uns berechtigterweise verweigert, kann der Besteller die Ru\u0308ckg\u00e4ngigmachung\u00a0 des Vertrages (Ru\u0308cktritt) oder Herabsetzung der Vergu\u0308tung (Minderung) verlangen. Bei einer nur unwesentlichen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur unwesentlichen M\u00e4ngeln, steht dem Besteller ein Ru\u0308cktrittsrecht nicht zu.<\/p>\n<p>(4) Hat der K\u00e4ufer die mangelhafte Sache gem\u00e4\u00df ihrer Art und ihrem Verwendungszweck in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht, kann der K\u00e4ufer Ersatz fu\u0308r die erforderlichen Aufwendungen fu\u0308r das Entfernen der mangelhaften und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sache verlangen. Mangelbedingte<br \/>\nFolgesch\u00e4den des K\u00e4ufers, wie beispielsweise entgangener Gewinn, Betriebsausfallkosten oder Mehrkosten fu\u0308r Ersatzbeschaffungen sind keine Aus- und Einbaukosten und daher nicht als Aufwendungsersatz gem\u00e4\u00df \u00a7 439 Abs. 3 BGB ersatzf\u00e4hig.<\/p>\n<p>(5) Schadensersatzanspru\u0308che des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfu\u0308llungsgehilfen vors\u00e4tzlich oder grob fahrl\u00e4ssig gehandelt haben oder nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen uns zurechenbarer Sch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder Gesundheit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zwingend gehaftet wird. Der Schadensersatz fu\u0308r die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit vorliegt oder bei uns zurechenbaren Sch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet<br \/>\nwird.<\/p>\n<p>(6) Es liegt im ausschlie\u00dflichen Verantwortungsbereich des Bestellers, dass die Ware nach Qualit\u00e4t und Beschaffenheit fu\u0308r seinen speziellen Verwendungszweck geeignet ist. Die nicht gegebene Eignung begru\u0308ndet demnach keinerlei Anspru\u0308che, es sei denn, wir haben die Eignung der Ware fu\u0308r den vorgesehenen Verwendungszweck ausdru\u0308cklich schriftlich zugesichert. Beschaffenheitsangaben unsererseits sind keine Garantien im Rechtssinne. Etwaige Herstellergarantien bleiben hiervon unberu\u0308hrt.<\/p>\n<p>(7) Die M\u00e4ngelanspru\u0308che des Bestellers verj\u00e4hren in einem Jahr nach der Ablieferung der Ware. Etwas anders gilt nur dann, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen haben oder das Gesetz gem\u00e4\u00df \u00a7 438 Abs. 2 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen fu\u0308r Bauwerke), und \u00a7 445b BGB (Ru\u0308ckgriffsanspruch) l\u00e4ngere Fristen zwingend vorschreibt.<\/p>\n<p>(8) Schadensersatzanspru\u0308che des Bestellers wegen eines Mangels verj\u00e4hren in einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Mangel auf Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit oder der Nichteinhaltung von Garantien beruht sowie im Falle uns zurechenbarer Sch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit.<\/p>\n<p>(9) Verhandlungen zwischen den Parteien fu\u0308hren nicht zu einer Hemmung der Verj\u00e4hrung gem\u00e4\u00df \u00a7 203 BGB.<\/p>\n<p>(10) In den F\u00e4llen der Nacherfu\u0308llung beginnt die Verj\u00e4hrungsfrist nicht erneut zu laufen.<\/p>\n<p>(11) Eine Beratung durch unsere Mitarbeiter begru\u0308ndet weder ein vertragliches Rechtsverh\u00e4ltnis noch eine Nebenpflicht aus dem Vertrag, so dass wir aus einer solchen Beratung vorbehaltlich anderweitiger ausdru\u0308cklich schriftlich erteilter Abreden nicht haften.<\/p>\n<p>(12) Ru\u0308ckgriffsanspru\u0308che des Bestellers gegen uns gem\u00e4\u00df \u00a7 445a BGB bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine u\u0308ber die gesetzlichen M\u00e4ngelanspru\u0308che hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.<\/p>\n<p><strong>Datenschutzklausel<\/strong><\/p>\n<p>Der Besteller wird hiermit daru\u0308ber unterrichtet, dass personenbezogene Daten \u2013 soweit gesetzlich zul\u00e4ssig \u2013 erhoben, gespeichert und verarbeitet werden. N\u00e4heres ist der Datenschutzerkl\u00e4rung, die im Internet unter www.moeller-profilsysteme.de hinterlegt\u00a0 ist und die auch beim Datenschutzbeauftragten der M\u00f6ller GmbH &amp; Co. KG angefordert werden kann, zu entnehmen.<\/p>\n<p><strong>Schlussbestimmungen<\/strong><\/p>\n<p>(1) Erfu\u0308llungsort und Gerichtsstand fu\u0308r alle Streitigkeiten aus jedem Gesch\u00e4ft, fu\u0308r das diese allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten, ist unser Gesch\u00e4ftssitz sowohl fu\u0308r Klagen die von uns als auch fu\u0308r Klagen, die gegen uns erhoben werden. Fu\u0308r den Gesch\u00e4ftsverkehr mit Bestellern, die weder Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches noch Sonderverm\u00f6gen des \u00f6ffentlichen<br \/>\nRechts noch juristische Personen des \u00f6ffentlichen Rechts sind sowie fu\u0308r Gesch\u00e4fte mit einem Kaufmann, die nicht zum Betrieb seines Handelsgewerbes geh\u00f6ren, gilt diese Bestimmung nicht.<\/p>\n<p>(2) Die Beziehungen zwischen uns und dem Abnehmer unterliegen ausschlie\u00dflich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, jedoch unter Ausschluss des Konfliktrechts, der Haager Einheitlichen Kaufgesetze und des \u00dcbereinkommens u\u0308ber internationale Warenkaufvertr\u00e4ge (CISG).<\/p>\n<p>(3) Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der u\u0308brigen Bestimmungen nicht beru\u0308hrt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige rechtlich wirksame Regelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck am n\u00e4chsten kommt.<\/p>\n<p><em>Stand: Juni 2018<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Verkaufs- und Lieferungsbedingungen &nbsp; Allgemeine Bestimmungen (1) Fu\u0308r alle &#8211; auch zuku\u0308nftige &#8211; Vertr\u00e4ge, die wir mit Unternehmern, juristischen Personen des \u00f6ffentlichen Rechts und \u00f6ffentlichrechtlichen Sonderverm\u00f6gen abschlie\u00dfen, gelten ausschlie\u00dflich diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen. Dies gilt bei laufenden Gesch\u00e4ftsverbindungen auch im Falle fernschriftlichen oder telefonischen Vertragsabschlusses. 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